Treeforce Technik
Stand: September 2026
1. Garantie auf Komponenten
Für die in unseren PCs verbauten Komponenten gelten grundsätzlich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Händlers.
Die Komponenten werden von Treeforce Technik bei Schweizer Händlern bezogen. Bei Komponenten, die über Digitec Galaxus erworben wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Garantiebedingungen von Digitec Galaxus bzw. des jeweiligen Herstellers.
Die Garantiedauer kann je nach Komponente unterschiedlich sein. Massgebend sind die jeweils gültigen Garantiebedingungen des entsprechenden Händlers oder Herstellers.
2. Garantie-Service
Tritt während der Garantiezeit ein Defekt an einer verbauten Komponente auf, kann Treeforce Technik die vollständige Garantieabwicklung für den Kunden übernehmen.
Der Garantie-Service umfasst je nach Fall:
- Fehlerdiagnose und Eingrenzung des Defekts
- Identifikation der betroffenen Komponente
- Kommunikation mit dem Händler oder Hersteller
- Ausbau der betroffenen Komponente
- Organisation und Abwicklung der Rücksendung
- Wiedereinbau der Komponente nach Abschluss der Garantieabwicklung
- Funktionstest des Systems
Für diesen Service wird eine Garantie-Servicepauschale von CHF 100.– pro Garantiefall verrechnet.
Allfällige Versandkosten werden zusätzlich verrechnet.
Die Garantie-Servicepauschale wird vor Beginn der Abwicklung mitgeteilt.
3. Selbstständige Garantieabwicklung
Der Kunde kann die Garantieabwicklung alternativ selbst mit dem jeweiligen Händler oder Hersteller durchführen.
In diesem Fall stellt Treeforce Technik auf Anfrage die erforderlichen Informationen zur verbauten Komponente und zum Kauf zur Verfügung.
4. Anerkennung des Garantiefalls
Ob ein Defekt tatsächlich durch die Garantie abgedeckt ist, entscheidet der jeweilige Händler oder Hersteller anhand seiner geltenden Garantiebedingungen.
Treeforce Technik kann keine Garantie dafür übernehmen, dass ein gemeldeter Defekt vom Händler oder Hersteller als Garantiefall anerkannt wird.
Wird ein Garantiefall abgelehnt, können weitere Diagnose-, Reparatur- oder Arbeitskosten entstehen. Der Kunde wird vor kostenpflichtigen Arbeiten informiert.
5. Schäden ausserhalb der Garantie
Schäden, die nicht durch die Garantie des Herstellers oder Händlers abgedeckt sind, können kostenpflichtig repariert werden.
Dazu gehören insbesondere Schäden durch:
- unsachgemässe Verwendung
- Flüssigkeiten
- äussere oder mechanische Einwirkungen
- eigenmächtige Änderungen am System
- Übertaktung
- unsachgemässe Installation oder Handhabung
- andere Ursachen, die von den Garantiebedingungen ausgeschlossen sind
Eine kostenpflichtige Reparatur wird nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden durchgeführt.
6. Zusätzlicher Support und Reparaturen
Support- und Reparaturleistungen, die nicht von der Garantie-Servicepauschale umfasst sind, werden separat verrechnet.
Dazu können beispielsweise umfangreiche Fehlersuchen, Reparaturen, Softwareprobleme oder zusätzliche Arbeiten am System gehören.
Der Kunde wird vor kostenpflichtigen Arbeiten über die voraussichtlichen Kosten informiert.
7. Daten und Backups
Der Kunde ist selbst für die regelmässige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
Bei einer Reparatur, einem Komponententausch oder einer Garantieabwicklung kann es erforderlich sein, auf Speichermedien zuzugreifen oder diese auszubauen.
Treeforce Technik übernimmt keine Haftung für Datenverlust, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
8. Kontakt
Bei Garantie- oder Supportanfragen bitte möglichst folgende Angaben bereithalten:
- Name
- Bestellnummer
- Beschreibung des Problems
- Falls möglich, Fotos oder Videos des Fehlers
Treeforce Technik
E-Mail: technik@treeforce.ch
Website: technik.treeforce.ch
